Dipl.-Psych. Verena Ackermann-Arslan

Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Zur Abrechnung mit der gesetzlichen und privaten Krankenkasse kann ich Ihnen folgende Therapieverfahren anbieten:

Analytische Psychotherapie (AP)

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)

Beide Therapieverfahren berufen sich auf die urspüngliche psychoanalytische Theorie Sigmund Freuds (1856 -1936), der sich als erster Pionier mit dem unbewussten Seelenleben der Menschen beschäftigte. Im Laufe der Zeit haben sich unterschiedliche Strömungen der Psychoanalyse herausgebildet, da die einzelnen Psychoanalytiker*innen jeweils eigene Foki in Therapie und Forschung ausgebildet haben. Gemeinsam ist jedoch allen Theorien, dass sie die Krankheitssymptome als Ausdruck der Seele sehen, mit einem inneren Konflikt umzugehen. Dabei können zwischenmenschliche Probleme oder aber auch Schwierigkeiten, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, Auslöser der Konfliktlage sein.

Die analytische Psychotherapie (AP) beschäftigt sich hauptsächlich mit der Erforschung der unbewussten Motive im Umgang mit sich selbst und anderen. Dabei werden aktuelle Konflikte natürlich auch thematisiert und besprochen, jedoch gibt es keine so deutliche Fokussierung wie in der TP. Es wird vielmehr versucht auch unter Rückgriff auf die therapeutische Beziehung ein umfassenderes Verständnis der inneren Struktur der Person zu entwickeln.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) wurde erst um 1960 als spezifische Behandlungsform der psychoanalytischen Therapie entwickelt. Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Bearbeitung und Überwindung einer aktuellen Konfliktsituation. Mit Rückgriff auf unbewusste Beziehungsmuster und Handlungsmotive wird versucht, das aktuelle Geschehen zu verstehen und der Person eine Freiheit in ihren Handlungs-entscheidungen und Beziehungsgestaltung zurück zu geben.

Gibt es Unterschiede in der Art der Durchführung?

Die AP wird in der Regel 2-3x/Woche à 50min durchgeführt. Dabei steht auch die Möglichkeit der Therapie im Liegen zu Verfügung. Dies muss jedoch individuell an die jeweilige Person und ihre aktuelle Situation angepasst werden.

Die TP findet einmal die Woche für 50min im Sitzen statt.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine analytische Langzeittherapie (LZT) muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Im ersten Schritt werden 160 Stunden beantragt und es kann dann noch eine Verlängerung mit 140 Stunden beantragt werden.

Es kann von einer Behandlunsgdauer von 1,5 – 3 Jahren ausgegangen werden.

Beim tiefenpsychologisch fundierten Verfahren kann sowohl eine LZT mit zunächst 60 Stunden (verlängert mit 40 Stunden) als auch eine Kurzzeittherapie (KZT) mit zunächst 12 Stunden (verlängerbar um weiter 12 Stunden) bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Behandlungsdauer beträgt im Schnitt ca. 1,5-2 Jahre bei der LZT und ca. ein halbes Jahr für die KZT.

Was bedeutet Akutbehandlung?

Die Akutbehandlung ist eine Form der Behandlung, die für akute Krisen ohne Antragsverfahren bei der Krankenkasse durchgeführt werden kann. Sie eignet sich u.a. für Menschen, die durch eine plötzliche Lebensveränderung in eine akute Krise gestürzt sind und daher eine kurzfristige Stabilisierung benötigen. Sie kann aber auch genutzt werden, um eine Therapiefähigkeit überhaupt erst einmal herzustellen und eine weitere Behandlung zu klären.

Was erwartet mich in der ersten Sitzung mit der Therapeutin?

Der erste Termin mit mir ist die sogenannte Sprechstunde. Das Ziel hierbei ist eine Klärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, die eine psychotherapeutische Behandlung notwendig macht. Falls die Psychotherapie zunächst nicht das geeignete Mittel für Ihre Problematik darstellt, versuche ich Ihnen Informationen bzgl. Beratungsstellen oder passenderen Behandlungsmöglichkeiten (voll- oder teilstationäre Aufenthalte, berufliche Reha etc. ) zu vermitteln. Eine Sprechstundeneinheit sind 25min, wobei in der Regel ein erster Termin 50 min (2x Sprechstunde à 25min) dauert. Zum Ende der Sprechstunde erhalten Sie ein Formular von mir, worauf die Verdachtsdiagnose und die entsprechende Behandlungsempfehlung vermerkt sind.  

Wie geht es dann weiter?

Falls ich eine psychotherapeutische Behandlung bei Ihnen als geeignete Hilfestellung bei Ihrer Problematik einschätze, und es generell freie Behandlungsplätze gibt, können weitere Termine zum näheren Kennenlernen folgen. Dabei ist jedoch die Voraussetzung, dass ich den Eindruck habe, Ihnen mit meinen therapeutischen Methoden helfen zu können und dass die Passung zwischen uns beiden stimmt. Mit Passung ist ein häufig nicht klar beschreibares aber sehr wichtiges Instrument der therapeutischen Arbeit gemeint. Die Chemie zwischen den beiden Menschen, die eine psychotherapeutische Arbeit aufnehmen, muss stimmen, um ein stabiles Vertrauensverhältnis entwickeln zu können. Ist die Passung nicht gegeben, kann das einen Therapieerfolg stark negativ beeinflussen. Daher werde ich Sie nach der ersten Sitzung bitten, zunächst 1-2 Tage vergehen zu lassen, bevor ein nächster Termin bestätigt bzw. vereinbart wird, um unbeeinflusst nachzuspüren, wie Sie sich mit mir in der Sitzung fühlten und ob Sie sich vorstellen können, zu mir eine vertrauensvolle Beziehung aufbauen zu können.